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  Der Freihafen
ab 01.05.2002 Freizone des Kontrolltyps II




Der Hafen Deggendorf verfügt als einziger Hafen Süddeutschlands seit 1992 über ein eigenes Freihafenareal. Der Freihafen ist durch einen Zollzaun räumlich vom Normalhafen getrennt und bietet alle zollrechtlichen Vorteile klassischer Freihäfen.

Die Vorteile eines Freihafens im Überblick:

Unbegrenzte Lagerdauer ohne Verlängerung der Einlagerungs- frist (wie beim offenen Zollager).
Abgabenfreiheit für Zoll- und Einfuhrabgaben, solange das Gut im Freihafen liegt.
Keine Kaution für künftige Zollabgaben.
Bewachung des Geländes durch den Zoll (Lagersicherheit wird erhöht)
Aktive Freihafenveredelung ist möglich.
Keine Zoll- und Abgabenbelastung für Transitverkehre über Drittländer.

Auskünfte über die Überwachung der Freizone und Zollabfertigungen über die Freizone erteilt:

Hauptzollamt Landshut
-Zollamt Plattling-
Robert-Bosch-Str. 1
94447 Plattling

Telefon: 09931/89015-0
Telefax: 09931/89015-555
E-Mail: za.plattling@hzala.bfinv.de


Zollrechtliche Betrachtung der Freizone Kontrolltyp II