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Der Freihafen
Der Hafen Deggendorf verfügt als einziger Hafen Süddeutschlands seit 1992 über ein eigenes Freihafenareal. Der Freihafen ist durch einen Zollzaun räumlich vom Normalhafen getrennt und bietet alle zollrechtlichen Vorteile klassischer Freihäfen.
Die Vorteile eines Freihafens im Überblick:
Unbegrenzte Lagerdauer ohne Verlängerung der Einlagerungsfrist (wie beim offenen Zollager)
Abgabenfreiheit für Zoll- und Einfuhrabgaben, solange das Gut im Freihafen liegt.
Keine Kaution für künftige Zollabgaben
Bewachung des Geländes durch den Zoll (Lagersicherheit wird erhöht)
Aktive Freihafenveredelung ist möglich
Keine Zoll- und Abgabenbelastung für Transitverkehre über Drittländer
Eine ausführliche rechtliche Betrachtung des Freihafenstatus erreichen Sie
hier
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