Der Freihafen ab 01.05.2002 Freizone des Kontrolltyps II
Der Hafen Deggendorf verfügt als einziger Hafen
Süddeutschlands seit 1992 über ein eigenes Freihafenareal. Der
Freihafen ist durch einen Zollzaun räumlich vom Normalhafen getrennt
und bietet alle zollrechtlichen Vorteile klassischer Freihäfen.
Die Vorteile eines Freihafens im Überblick:
Unbegrenzte Lagerdauer ohne Verlängerung der Einlagerungs- frist (wie beim offenen Zollager).
Abgabenfreiheit für Zoll- und Einfuhrabgaben, solange das Gut im Freihafen liegt.
Keine Kaution für künftige Zollabgaben.
Bewachung des Geländes durch den Zoll (Lagersicherheit wird erhöht)
Aktive Freihafenveredelung ist möglich.
Keine Zoll- und Abgabenbelastung für Transitverkehre über Drittländer.
Auskünfte über die Überwachung der Freizone und Zollabfertigungen über die
Freizone erteilt:
Hauptzollamt Landshut -Zollamt Plattling- Robert-Bosch-Str. 1 94447
Plattling
Telefon: 09931/89015-0 Telefax: 09931/89015-555 E-Mail: za.plattling@hzala.bfinv.de
Zollrechtliche Betrachtung der Freizone Kontrolltyp II
|