Zollabfertigungsstelle
Freihafen Deggendorf



Zwei Sätze zum Freihafen:
Im Freihafen Deggendorf lagern unverzollte Waren.
Eine Sicherheitsleistung ist dazu nicht erforderlich.


Aufgaben der "Zöllner":
Überwachung des Warenverkehrs in und aus dem Freihafen.
Bearbeitung sätlicher Ein- und Ausfuhren im Freihafen Deggendorf.
Überwachung der Freihafengrenze (Zollraum) an sieben Tagen rund um die Uhr im Rahmen des sogenannten Grenzenaufsichtsdienstes.


Öffnungszeiten:
  Montag bis Freitag
07.30 - 17.30 Uhr
  1. Samstag
08.30 - 16.30 Uhr
  2. - 4. Samstag
08.30 - 13.30 Uhr
Sonderreg. für Massengüter:
02.00 - 23.00 Uhr





Interessenten an einer Ansiedelung im Freihafen Deggendorf wenden sich zur Klärung von zollrechtlichen Fragen an den Leiter der Zollabfertigungsstelle Freihafen Deggendorf.
Auskünfte erteilt ebenso das Hauptzollamt Landshut.

Wir beraten Sie gerne!


      Besuchen Sie das Bundesfinanzmisterium im Internet!

http://www.bundesfinanzministerium.de

      Anschrift / Kontakt

Zollabfertigungsstelle Freihafen Deggendorf
  Mittelweg
94469 Deggendorf

Tel.: (0991) 37126 - 0

Fax: (0991) 37126 - 8
   

HZA Landshut
  Selingenthalerstr. 62
94469 Deggendorf

Tel.: (0871) 806-0

Fax: (0871) 806-50