I N F O R M A T I O N
  für Schiffsführer
  und Besatzungsmitglieder



Sehr geehrte Damen und Herren


wir heißen Sie im Hafen/Freihafen Deggendorf willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Nachstehend geben wir Ihnen einige Informationen, die Ihnen die notwendige Zusammenarbeit mit uns vereinfachen, unnötigen ärger vermeiden und in Notfällen die Hilfe erleichtern sollen.


Örtliche Lage

Der Hafen Deggendorf liegt bei Donau-km 2282.818 bis 22283.870 der Freihafen Deggendorf liegt bei Donau-km 2282.454 bis 2282.818. Sie befinden sich in der Stadt Deggendorf/Niederbayern Ortsteil Deggenau.


Allgemeiner Hinweis für den Freihafen Deggendorf

Das Freihafengebiet ist vom üblichen Hafengebiet durch einen Zollzaun getrennt. Das Betreten oder Verlassen des Freihafengebietes kann nur während der üblichen Dienstzeiten der Zollverwaltung erfolgen.


Geltende Rechtsvorschriften

Für den Hafen gelten

  • die Donauschiffahrtspolizeiverordnung vom 27.05.1993 (BGBl I S.741)
  • die Binnenschiffs-Untersuchungsverordnung vom 17.03.1988 (BGBl I S.238)
  • die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) durch
  • Gefahrgutverordnung -Binnenschiffahrt- auch für die Donau anwendbar erklärt.
  • die Hafenordnung des Landratsamtes Deggendorf vom 22.04.1997 Abl Nr. 6/97


    Zuständige Behörden

    Für den Hafenbetrieb und Schiffahrt sind im wesentlichen folgende Behörden zuständig:

  • Zweckverband Donau-Hafen Deggendorf
    als Hafenbehörde;
    Telefon: +49 (0)991/37100-0
  • Hafenmeister Herr Ertl
    Telefon: +49 (0)991/37100-15
  • Wasser und Schiffahrtsamt Regensburg;
    Telefon: +49 (0)941/8109-0
  • Wasserschutzpolizei Deggendorf;
    Telefon: +49 (0)991/3896-370, Mobil: 0171/3321327                           Fax: +49(0)991/3896-379
  • Landespolizei-Inspektion Deggendorf;
    Telefon: +49 (0)991/3896-0
  • Zollamt Freihafen Deggendorf;
    Telefon: +49 (0)991/37126-0



    Wichtige Telefonnummern

    Der Hafen/Freihafen Deggendorf liegt im Ortsbereich Vorwahl: +49 (0)991/

    Bezeichnung

    Telefonnummer

    1. Notrufe

     

    BRK-Rettungsdienste

    19222

    Feuerwehr-Notruf

    112

    Polizei - Notruf

    110

    Wasserschutzpolizei

    3896145

    2. Giftnotruf

     

    Medizinische Klinik München

    +49 (0)89/19240

    Medizinische Klinik Nürnberg

    +49 (0)911/3982451

    3. Krankenhaus

     

    Klinikum Deggendorf

    380-0

    4. Wasserstandsmeldungen

     

    Pegel Deggendorf

    19429

    Pegel Hofkirchen

    +49 (0)8545/19429

    Pegel Pfelling

    +49 (0)9422/19429

    5. Schleusen

     

    Schleuse Kachlet

    +49 (0)851/9551915

    Schleuse Straubing

    +49 (0)9421/1355

    6. Sonstiges

     

    Bunkerboot Passau

    0171/7209648

    Bunkerboot Regensburg

    0171/8051379

    Havariekommissar

    382994

    Landratsamt Deggendorf

    3100-0

    Postamt Deggendorf

    3106-0

    Stadtverwaltung Deggendorf

    2960-0

    Wasser- und Schiffahrtsamt Regensburg

    +49 (0)941/81090

    Zollabfertigungstelle Freihafen

    371260

    7. Schiffsreparaturen

     

    Deggendorfer Werft

    381-0


    Hinweis: Eine öffentliche Fernsprechstelle befindet sich beim Hafenbüro Wallnerlände.


    Meldeverfahren

    Wir bitten Sie, Ihr Fahrzeug unmittelbar nach dem Einlaufen bzw. vor dem Auslaufen bei der Hafenmeisterei im Hafenbüro an-/bzw. abzumelden. Der zuständige Hafenmeister, Herr Ertl, bzw. sein Stellvertreter stehen Ihnen von

    Montag bis Freitag               von 07.00 - 16.00 Uhr

    zur Verfügung.

    Telefonisch kann der Hafenmeister unter der Telefonnummer: +49 (0)991/37100-15;

    per Fax unter der Nummer: +49 (0)991/37100-16 erreicht werden.

    Sie werden dringend gebeten, die notwendigen Meldungen rechtzeitig zu erstatten.


    Hafenordnung

    Die nachstehenden Punkte sind ein kleiner Auszug aus der Hafenordnung, die in der Hafenmeisterei eingesehen werde kann:

    1. Jeder hat sich im Hafengebiet so zu verhalten, daß niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    2. Auf den Umschlag- und Rangierbetrieb ist besonders Rücksicht zu nehmen.
    3. Einer Erlaubnis der Hafenbehörde zum Einlaufen in den Hafen bedürfen Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen, die zu sinken drohen, brennen oder bei denen Brandverdacht besteht, wegen ihrer Bauart oder Abmessung den Hafenbetrieb gefährden oder behindern können, zum verschrotten bestimmt sind oder der Sport- und Vergnügungsschiffahrt dienen.
    4. Die Hafenbehörde kann den Hafen sperren, wenn die verfügbaren Liegeplätze belegt sind. Die zugeteilten Liegeplatze sind einzunehmen.
    5. Steigleitern, Treppengeländer, Haltebügel an Leitern, Pollerleuchten, Krananlagen, Schienen und Ähnliches sowie Bäume dürfen nicht zum Festmachen benutzt werden.
    6. Beim Anlegen von Fahrzeugen an feststehenden Umschlagseinrichtungen (Kräne, Pumpstationen, Fallrohre usw.) ist der zum Verholen der Fahrzeuge während der Umschlagsarbeit erforderliche Raum freizuhalten.
    7. Beschädigungen von Hafenanlagen sind von dem Schädiger unverzüglich der Hafenbehörde oder Wasserschutzpolizei zu melden.
    8. Die Schiffsführer müssen dulden, daß über ihre Fahrzeuge hinweg geladen oder gelöscht wird.
    9. Jegliche Verunreinigung des Hafengebietes ist verboten.
    10. Ballastwasser oder durch Ladungsreste verschmutztes Waschwasser darf nicht in das Hafengewässer gelenzt oder abgeleitet werden.
    11. Das Umschlagsunternehmen hat Reste der für ihn bestimmten Ladung aufzunehmen und für ihre schadlose Beseitigung gegen Entgelt zu sorgen. Das Umschlagsunternehmen hat Hausmüll von den dort liegenden Schiffen aufzunehmen.
    12. Es ist verboten Tiere frei laufen oder schwimmen zu lassen.
    13. Alle gefährlichen Güter, mit Ausnahme solcher des Eigenverbrauchs, die in das Hafengebiet eingebracht und dort umgeschlagen werden, sind bei der Hafenbehörde oder bei der Wasserschutzpolizei anzumelden. Die Anmeldung muß bei einkommenden Gütern 24 Stunden vor Ankunft, bei ausgehenden Gütern 24 Stunden vor Verladung vorliegen



    Versorgung mit Trinkwasser/Strom

    Sie können sich mit Trinkwasser aus der hafeneigenen Wasserleitung versorgen bzw. an das hafeneigene Stromnetz angeschlossen werden.

    Wenden Sie sich bitte an den Hafenmeister, der Sie entsprechend einweisen wird.