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I N F O R M A T I O N
für Schiffsführer
und Besatzungsmitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren
wir heißen Sie im Hafen/Freihafen Deggendorf willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Nachstehend geben wir Ihnen einige Informationen, die Ihnen die notwendige Zusammenarbeit mit uns vereinfachen, unnötigen ärger vermeiden und in Notfällen die Hilfe erleichtern sollen.
Örtliche Lage
Der Hafen Deggendorf liegt bei Donau-km 2282.818 bis 22283.870 der Freihafen Deggendorf liegt bei Donau-km 2282.454 bis 2282.818. Sie befinden sich in der Stadt Deggendorf/Niederbayern Ortsteil Deggenau.
Allgemeiner Hinweis für den Freihafen Deggendorf
Das Freihafengebiet ist vom üblichen Hafengebiet durch einen Zollzaun getrennt. Das Betreten oder Verlassen des Freihafengebietes kann nur während der üblichen Dienstzeiten der Zollverwaltung erfolgen.
Geltende Rechtsvorschriften
Für den Hafen gelten
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die Donauschiffahrtspolizeiverordnung vom 27.05.1993 (BGBl I S.741) |
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die Binnenschiffs-Untersuchungsverordnung vom 17.03.1988 (BGBl I S.238)
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die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) durch
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Gefahrgutverordnung -Binnenschiffahrt- auch für die Donau anwendbar erklärt.
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die Hafenordnung des Landratsamtes Deggendorf vom 22.04.1997 Abl Nr. 6/97
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Zuständige Behörden
Für den Hafenbetrieb und Schiffahrt sind im wesentlichen folgende Behörden zuständig:
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Zweckverband Donau-Hafen Deggendorf
als Hafenbehörde;
Telefon: +49 (0)991/37100-0
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Hafenmeister Herr Ertl
Telefon: +49 (0)991/37100-15
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Wasser und Schiffahrtsamt Regensburg;
Telefon: +49 (0)941/8109-0
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Wasserschutzpolizei Deggendorf;
Telefon: +49 (0)991/3896-370, Mobil: 0171/3321327
Fax: +49(0)991/3896-379
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Landespolizei-Inspektion Deggendorf;
Telefon: +49 (0)991/3896-0
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Zollamt Freihafen Deggendorf;
Telefon: +49 (0)991/37126-0
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Wichtige Telefonnummern
Der Hafen/Freihafen Deggendorf liegt im Ortsbereich Vorwahl: +49 (0)991/
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Bezeichnung
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Telefonnummer
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1. Notrufe
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BRK-Rettungsdienste
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19222
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Feuerwehr-Notruf
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112
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Polizei - Notruf
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110
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Wasserschutzpolizei
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3896145
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2. Giftnotruf
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Medizinische Klinik
München
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+49 (0)89/19240
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Medizinische Klinik
Nürnberg
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+49 (0)911/3982451
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3. Krankenhaus
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Klinikum Deggendorf
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380-0
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4.
Wasserstandsmeldungen
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Pegel Deggendorf
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19429
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Pegel Hofkirchen
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+49 (0)8545/19429
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Pegel Pfelling
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+49 (0)9422/19429
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5. Schleusen
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Schleuse Kachlet
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+49 (0)851/9551915
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Schleuse Straubing
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+49 (0)9421/1355
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6. Sonstiges
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Bunkerboot Passau
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0171/7209648
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Bunkerboot Regensburg
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0171/8051379
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Havariekommissar
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382994
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Landratsamt Deggendorf
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3100-0
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Postamt Deggendorf
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3106-0
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Stadtverwaltung
Deggendorf
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2960-0
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Wasser- und
Schiffahrtsamt Regensburg
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+49 (0)941/81090
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Zollabfertigungstelle
Freihafen
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371260
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7. Schiffsreparaturen
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Deggendorfer Werft
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381-0
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Hinweis: Eine öffentliche Fernsprechstelle befindet sich beim Hafenbüro Wallnerlände.
Meldeverfahren
Wir bitten Sie, Ihr Fahrzeug unmittelbar nach dem Einlaufen bzw. vor dem Auslaufen bei der Hafenmeisterei im Hafenbüro an-/bzw. abzumelden. Der zuständige Hafenmeister, Herr Ertl, bzw. sein Stellvertreter stehen Ihnen von
Montag bis Freitag von 07.00 - 16.00 Uhr
zur Verfügung.
Telefonisch kann der Hafenmeister unter der Telefonnummer: +49 (0)991/37100-15;
per Fax unter der Nummer: +49 (0)991/37100-16 erreicht werden.
Sie werden dringend gebeten, die notwendigen Meldungen rechtzeitig zu erstatten.
Hafenordnung
Die nachstehenden Punkte sind ein kleiner Auszug aus der Hafenordnung, die in der Hafenmeisterei eingesehen werde kann:
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1. |
Jeder hat sich im Hafengebiet so zu verhalten, daß niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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2. |
Auf den Umschlag- und Rangierbetrieb ist besonders Rücksicht zu nehmen.
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3. |
Einer Erlaubnis der Hafenbehörde zum Einlaufen in den Hafen bedürfen Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen, die zu sinken drohen, brennen oder bei denen Brandverdacht besteht, wegen ihrer Bauart oder Abmessung den Hafenbetrieb gefährden oder behindern können, zum verschrotten bestimmt sind oder der Sport- und Vergnügungsschiffahrt dienen.
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4. |
Die Hafenbehörde kann den Hafen sperren, wenn die verfügbaren Liegeplätze belegt sind. Die zugeteilten Liegeplatze sind einzunehmen.
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5. |
Steigleitern, Treppengeländer, Haltebügel an Leitern, Pollerleuchten, Krananlagen, Schienen und Ähnliches sowie Bäume dürfen nicht zum Festmachen benutzt werden.
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6. |
Beim Anlegen von Fahrzeugen an feststehenden Umschlagseinrichtungen (Kräne, Pumpstationen, Fallrohre usw.) ist der zum Verholen der Fahrzeuge während der Umschlagsarbeit erforderliche Raum freizuhalten.
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7. |
Beschädigungen von Hafenanlagen sind von dem Schädiger unverzüglich der Hafenbehörde oder Wasserschutzpolizei zu melden.
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8. |
Die Schiffsführer müssen dulden, daß über ihre Fahrzeuge hinweg geladen oder gelöscht wird.
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9. |
Jegliche Verunreinigung des Hafengebietes ist verboten.
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10. |
Ballastwasser oder durch Ladungsreste verschmutztes Waschwasser darf nicht in das Hafengewässer gelenzt oder abgeleitet werden.
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11. |
Das Umschlagsunternehmen hat Reste der für ihn bestimmten Ladung aufzunehmen und für ihre schadlose Beseitigung gegen Entgelt zu sorgen. Das Umschlagsunternehmen hat Hausmüll von den dort liegenden Schiffen aufzunehmen.
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12. |
Es ist verboten Tiere frei laufen oder schwimmen zu lassen.
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13. |
Alle gefährlichen Güter, mit Ausnahme solcher des Eigenverbrauchs, die in das Hafengebiet eingebracht und dort umgeschlagen werden, sind bei der Hafenbehörde oder bei der Wasserschutzpolizei anzumelden. Die Anmeldung muß bei einkommenden Gütern 24 Stunden vor Ankunft, bei ausgehenden Gütern 24 Stunden vor Verladung vorliegen
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Versorgung mit Trinkwasser/Strom
Sie können sich mit Trinkwasser aus der hafeneigenen Wasserleitung versorgen bzw. an das hafeneigene Stromnetz angeschlossen werden.
Wenden Sie sich bitte an den Hafenmeister, der Sie entsprechend einweisen wird.
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